ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

UGN-Umweltconsult GmbH

Geschäftsführer Dr. Steffen Kurth

Chemnitzer Straße 96
09212 Limbach-Oberfrohna

Tel: 03722 / 7318-30
Fax: 03722 / 7318-31
E-Mail-Adresse: info@ugn-umweltconsult.de

Stand: 01.03.2016

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der UGN Umweltconsult GmbH – nachstehend Ingenieurbüro genannt – mit seinem  Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber - genannt. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit. Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus dem Angebot und dem Auftrag.

2.2 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Ingenieurbüro um Gegenstand des Auftragsverhältnisses zu werden.

2.3 Das Ingenieurbüro verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.

2.4 Zur Vertragserfüllung kann das Ingenieurbüro andere Fachplaner heranziehen und ihnen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Das Ingenieurbüro informiert den Auftraggeber hierzu schriftlich. Binnen 10 Tagen kann der Auftraggeber dieser Auftragserteilung an einen Dritten widersprechen.

2.5 Zur Vertragserfüllung kann das Ingenieurbüro andere Fachplaner und Nachauftragnehmer heranziehen, die im Namen und auf Rechnung des Ingenieurbüros Leistungen erbringen.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Das Vertragsverhältnis kommt durch Erteilung eines Auftrags durch den Auftraggeber und dessen Annahme durch Ingenieurbüro zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Auftrages gebunden.

3.2 Der Gegenstand des Auftrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung und Aufgabenabgrenzung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.

4. Vertragsdauer und Kündigung

4.1 Der Auftrag beginnt und endet zum individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 3 Monaten zum Vertragsende vereinbart.

4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet oder der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

5.1 Die vom Ingenieurbüro zu erbringende Leistung umfasst in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

5.2 Der Ingenieurbüro wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seinerTätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können einen Zeitplan für die Leistungserbringung, und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Leistung vereinbaren.

5.3 Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

5.4 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand
hierfür vom Ingenieurbüro bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht. Die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen werden in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

5.5. Leistungen (Zusatzleistungen), welche über die vereinbarte Leistung des Angebotes hinausgehen, werden gemäß Stundenaufwand abgerechnet. Dies betrifft Leistungen, welche erforderlich werden und zur Zeit der Angebotslegung nicht zu erkennen waren. In diesem Fall wird ein Ergänzungsangebot erarbeitet, in welchem diese zusätzlichen Leistungen aufgeführt und mit einem zu erwartenden Stundenaufwand versehen sind. Nach Bestätigung dieses Ergänzungsangebotes durch den Auftraggeber wird die Bearbeitung fortgesetzt.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Leistungen werden zu dem im individuellen Angebot und Auftrag aufgeführten Preisen nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Angebot und Auftrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist. Abschläge werden für in sich geschlossene und erbrachte Teilleistungen abgerechnet.

6.2 Angebote und angebotene Leistungen auf Zeit- und Materialbasis, sind freibleibend. Die zugrundeliegenden Zeit- und Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs. Die Abrechnung erfolgt im Nachweis und nach tatsächlichem Aufwand.

6.3 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

6.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist das Ingenieurbüro berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 9 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

7. Haftung

Das Ingenieurbüro haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

8. Geheimhaltung und Schutz von Planunterlagen

8.1 Das Ingenieurbüro ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet. Nach Durchführung des Auftrages ist das Ingenieurbüro berechtigt, die beauftragte Leistung vollständig oder teilweise als Referenz zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

8.2 Das Ingenieurbüro behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, technische Unterlagen usw.) vor. Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Ingenieurbüros zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.

9. Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ausschließlich der Geschäftssitz der UGN-Umweltconsult GmbH.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Teile oder Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hierdurch nicht berührt. Diese bleiben voll wirksam. An die Stelle der unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt die gesetzliche Reglung.